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Pressesprecherin der Kampagne

Auch in diesem Jahr steht für alle Interssierten und für An- und Rückfragen der Presse eine Pressesprecherin des Bündnisses zur Verfügung.

Für diesbezügliches wenden Sie sich bitte an:
Anne Kühns
Pressesprecherin „Bündnis NS-Verherrlichung stoppen!“
Telefon: 0175-2857753
Mail: anne.kuehns@gmx.de

Blockade: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?!?

Nach dieser wunderbaren Pressemitteilung der Poizeiinspektion Nienburg/Schaumburg (www.hiergeblieben.de)….

Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg , 21.07.2011 :

Bad Nenndorf: Blockierern droht Strafverfahren

21.07.2011 – 11.09 Uhr

s (ots) – (BER). Am 6. August findet zum nunmehr 6. Mal in Bad Nenndorf der – von Rechtsextremisten veranstaltete – so genannte „Trauermarsch“ zum Wincklerbad statt. Daneben sind diverse Gegenveranstaltungen angemeldet worden. Unter Hinweis auf die Presseberichterstattung der SN vom vergangenen Wochenende weisen die Staatsanwaltschaft Bückeburg und die Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg nochmals auf die Rechtslage im Zusammenhang mit so genannten Blockadeaktionen hin.

„Einige Hinweise sind uns zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, da durch die Berichterstattung bei den Bad Nenndorfer Bürgerinnen und Bürgern oder anderen friedlichen Demonstrationsteilnehmern der Eindruck erweckt werden kann, Blockade-Aktionen seien grundsätzlich erlaubt und würden strafrechtlich von der Justiz nicht verfolgt. Das ist jedoch so nicht richtig und wir wollen vermeiden, dass etwaige Blockierer am Ende überrascht sind, wenn sie von polizeilichen Maßnahmen betroffen sind“, bewertet Einsatzleiter Frank Kreykenbohm den Presseartikel.

„Ich kann nur davor warnen, sich an gewalttätigen Aktionen zu beteiligen oder diese zu initiieren“, stellt der stellvertretende Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Bückeburg Oberstaatsanwalt Schmidt klar, „wer versucht, eine erlaubte Veranstaltung durch Gewalt zu verhindern , begeht eine Straftat. Ob letztlich der Straftatbestand erfüllt ist, entscheiden die genauen Umstände des Einzelfalles.“

Staatsanwaltschaft und Polizei müssen jedenfalls beim Verdacht des Vorliegens von Straftaten einschreiten. Dies kann unter Umständen auch bedeuten, dass neben der Einleitung eines Strafverfahrens Blockierer bis zum Ende der Veranstaltung in Gewahrsam genommen werden, falls von ihnen die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten ausgeht.

„Die politische Gesinnung spielt bei der Betrachtung der Straftaten keine Rolle, eine Entscheidung wird nach objektiven Kriterien getroffen“, gibt Oberstaatsanwalt Schmidt zu bedenken.

„Wir müssen davon ausgehen, dass jeder, der am 06.08.2011 die Bahnhofstraße in Bad Nenndorf blockiert, eine bestätigte Versammlung zu verhindern versucht. Die Aufgabe der Polizei besteht darin, jegliche Versammlungen – unabhängig von deren Anliegen – zu schützen. Diesem gesetzlichen Auftrag müssen und werden wir nachkommen. Es gibt vielfältige Formen des friedlichen Protestes, bei denen niemand Gefahr läuft, mit einem Strafverfahren konfrontiert zu werden; schließen Sie sich lieber diesen an“, appelliert der Einsatzleiter abschließend.

axel.bergmann@polizei.niedersachsen.de

… möchten wir nocheinmal an folgendes Interview mit einem Rechtsanwalt für Versammlungsrecht erinnern, was wir auch schon im letzten Jahr veröffentlicht hatten.

(Veröffentlicht hier schoneinmal am 12.10.2010) siehe Archiv
Blockaden – Interview mit einem Rechtsanwalt für Versammlungsrecht

Aus aktuellem Anlass möchten wir zur Diskussion über Blockaden als Aktionsform an dieser Stelle auf ein Interview mit dem Göttinger Rechtsanwalt und Experten für Versammlungsrecht, Johannes Hentschel, verweisen, das am 9. Mai 2010 in der Hildesheimer Zeitung „Kehrwieder am Sonntag“ erschienen ist.
Quelle

„Auch Sitzblockaden sind geschützt“
Am 1. Mai 2010 hatte sich Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse in Berlin auf der Route der Nazis an einer Sitzblockade beteiligt. Polizei und Politiker kritisierten ihn dafür scharf, er habe die Gesetze missachtet. Wie ist Wolfgang Thierses Aktion aus nüchtern-juristischer Sicht zu bewerten?

Hentschel: Rechtlich gesehen hat Herr Thierse in zulässiger Weise sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgeübt.

Heißt das, es gibt ein Recht auf Blockade?

Hentschel: Zwar gibt es kein Recht auf Blockade als solches. Es kommt immer darauf an, wie blockiert wird und in welchem Kontext die Blockade steht. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass die Versammlungsfreiheit vielfältige Ausdrucksformen umfasst, solange diese auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind. Nach diesen Grundsätzen sind auch Sitzblockaden als Versammlungen grundrechtlich geschützt, wenn sie nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel zur symbolischen Unterstützung des Protestes sind.

Hat die Polizei denn überhaupt einen Ermessensspielraum, wenn sie auf Blockierer trifft, oder muss sie die Straße räumen, um das Demonstrationsrecht der Nazis durchzusetzen?

Hentschel: Die Polizei ist verfassungsrechtlich verpflichtet, eine Blockade, mit der eine politische Meinung zum Ausdruck gebracht werden soll, als Versammlung zu bewerten, die unter dem Schutz des Artikels 8 steht. Da unter diesem Schutz auch die „Nazidemo“ steht, muss die Polizei so agieren, dass sie die Grundrechte beider Seiten so weit wie möglich wahrt. Hier kommt zum Beispiel eine Umleitung der „Nazidemo“ um die Blockade in Betracht. Sind keine milderen Mittel denkbar, käme auch eine Auflösung der „Versammlungsblockade“ in Frage.

In Hildesheim ruft ein Bündnis ebenfalls dazu auf, den Nazimarsch am 5. Juni zu blockieren. Ist allein die Aufforderung zu einer Blockade schon strafbar?

Hentschel: Allein die Aufforderung zu einer Blockade ist nach meiner Bewertung nicht strafbar, wenn hinreichend deutlich wird, dass es in erster Linie um eine gemeinsame Meinungskundgabe geht. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.

Mit welchen Strafen muss man denn rechnen, wenn man von der Polizei als Blockierer weggetragen wird?

Hentschel: Solange der bereits dargestellte Schutz durch Artikel 8 besteht, ist bei gewaltfreiem Verhalten eine Strafbarkeit in meinen Augen nicht ersichtlich. Da Polizeibehörden nach meiner Erfahrung Sitzblockaden zumeist als rechtswidrig erachten, kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Solange eine Versammlung aber nicht aufgelöst worden ist, kommt bei friedlicher Teilnahme eine Strafbarkeit in der Regel nicht in Betracht. Gefährdungen anderer müssen natürlich ausgeschlossen werden.

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Gerichtsurteile zur Pyramide 2.0

Wie in den letzten Wochen bekannt wurde, gibt es zur Blockadeaktion mit der Ankettung an einer Pyramide im Jahr 2010 auf der Route des Trauermarsches (wie auch schon im Jahr 2009; Pyramide 1.0) nun einen weiteren Gerichtsbeschluss, dass der Freiheitsentzug der Aktivist_innen durch die Polizei nach der Durchführung der Aktion nicht rechtens war.

Nachzulesen ist dies in 2 Artikeln der Schaumburger Nachrichten vom 15. Juli 2011:

Freiheitsentzug war nicht rechtens

Kein Verfahren gegen die Aktivisten

Infotour 2011

Am heutigen Tag startet der Hauptteil der großen Infotour für dieses Jahr. Fast jeden Tag sind Referent_innen des Bündnisses in einer Norddeutschen Stadt unterwegs um etwas zu den Gegenaktionen zum diesjährigen Trauermarsch zu erzählen und wichtige Infos an Interessierte weiterzugeben.

Den Termin auch in deiner Stadt erfährst du hier.

….auch jetzt schon gegen Nazis -

Im Vorfeld zu Bad Nenndorf im Landkreis Schaumburg

Same Shit – Different Month


    Kundgebung gegen anhaltende Nazigewalt am Samstag, den 16. Juli 2011 um 14 Uhr auf dem Marktplatz in Bückeburg.

Nichts hat sich geändert – Scheiss Nazis!

Fast ein halbes Jahr ist es nun her, dass Neonazis in Bückeburg durch eine Serie der Gewalt für Schlagzeilen sorgten. Die Situation hat sich inzwischen jedoch nur scheinbar beruhigt. In den letzten Wochen fanden wiederholt Anschläge seitens der „Autonomen Nationalisten Bückeburg“ auf Wohnhäuser statt – das Naziproblem ist keineswegs verschwunden.

Wir Antifaschist_innen demonstrieren heute nocheinmal hier um erneut auf die Umtriebe hiesiger Neonazis aufmerksam zu machen. In koordinierten Angriffen zerschossen Mitglieder der hiesigen rechten Szene mit Zwillengeschossen die Fensterscheiben mehrerer Wohnungen in Bückeburg und Umgebung. Im Fadenkreuz stehen dabei nach wie vor migrantische und antifaschistische Jugendliche.
Graffitisprühereien der „Autonomen Nationalisten Bückeburg“ und nationalsozialistische Parolen finden sich mittlerweile auch in Obernkirchen und Stadthagen sowie in etlichen Dörfern.
Im Internet werben sie für rechte Aufmärsche im gesamten norddeutschen Raum, sie hetzen gegen Migrant_innen, Demokrat_innen, Jüdinnen und Juden. Mit selbstgedrehten Videos versuchen sie, andere Jugendliche zu rekrutieren.
Aber auch über die Grenzen des Landkreises hinweg sind die Bückeburger Neonazis aktiv. In Wunstorf und Hannover waren sie maßgeblich an der Organisation neonazistischer Demonstrationen und Aktionen beteiligt.
Im 1. Mai demonstrierten sie mit 900 weiteren Neonazis in Halle „gegen Ausländer“.
Dabei kam es zu massiven Angriffen auf Journalist_innen und Gegendemonstrant_innen.

In nichtmal einem Monat, am 6. August 2011, wollen Nazis in Bad Nenndorf ihren alljährlichen „Trauermarsch“ durchführen. Wie in den vorherigen Jahren werden Rechte aus ganz Deutschland sowie dem benachbarten Ausland erwartet. Auch die „Autonomen Nationalisten Bückeburg“ haben in Bückeburg massiv für den Naziaufmarsch in der Kurstadt geworben. Zusammen mit ihren Gesinnungsgenoss_innen planen sie am kommenden Wochenende den ehemaligen Insass_innen des Militärgefängnisses „Wincklerbad“ ein Heldengedenken zu inszenieren. Damit ehren sie bewusst NS-Verbrecher wie den Waffen-SS General Oswald Pohl, welcher Himmler unterstellt für die Koordination der „Judenverfolgung“ zuständig war.
Positive Bezüge auf die nationalsozialistische Gewaltherrschaft sind in der rechten Szene eine Selbstverständlichkeit. Auch die Bückeburger Neonazis fordern einen „Nationalen Sozialismus“ und verfolgen damit dieselben Ziele wie ihre historischen Vorbilder.
Gewalt ist daher sowohl Mittel als auch Zweck neonazistischer Bestrebungen. Neonazis gilt es sich daher in den Weg zu stellen, wo immer sie auftauchen. Wir lassen weder zu, dass sie ihre verdrehte Weltanschauung in Bückeburg unwidersprochen verbreiten noch Überfälle auf ihre Feindbilder durchführen können.

Kein Fußbreit den Faschist_innen! Für einen offensiven Antifaschismus!

Kampagne Copy & Paste – Gegen Nazistrukturen in und um Bückeburg; Juli 2011


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